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Strafrecht in der Tschechischen Republik

Strafprozessrecht (Strafverfahren)

Pflichtverteidigung, Recht auf unentgeltliche Verteidigung

Die Strafprozessordnung spezifiziert Fälle der notwendigen Verteidigung (sog. Pflichtverteidi-gung), d.h. Fälle, in denen der Beschuldigte einen Verteidiger haben muss, der ausschließlich ein Rechtsanwalt, der im Verzeichnis der Rechtsanwälte bei der Tschechischen Anwaltskam-mer geführt wird, sein kann. Schon in dem Vorverfahren muss derjenige einen Verteidiger haben, der als geflüchtet betrachtet wird, der in U-Haft sitzt oder eine Freiheitsstrafe ab-büßt, dessen Rechtsfähigkeit beschränkt oder entzogen ist oder beispielsweise demjenigen, dem eine Freiheitsstrafe droht, deren Obergrenze 5 Jahre übersteigt. Das Gesetz bestimmt eine Reihe von weiteren Fällen, in denen der Beschuldigte einen Verteidiger haben muss, u.a. auch dann, wenn das Gericht oder im Vorverfahren der Staatsanwalt dies für notwendig erach-tet.

In den oben angeführten Fällen hat der Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger selbst zu wählen. Wählt er ihn auch in der festgesetzten Frist nicht, wird ihm ein Verteidiger vom Ge-richt bestellt. Anstatt des bestellten Verteidigers darf jedoch der Beschuldigte jederzeit einen anderen Verteidiger wählen.

Wenn ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, heißt das aber nicht, dass dem Beschuldigten die Verteidigung unentgeltlich gewährt wird. Der Beschuldigte ist nämlich auch im Falle der Pflichtverteidigung verpflichtet, die Kosten der Verteidigung zu tragen. Wenn er nachweist, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten der Verteidigung zu decken, entscheidet das Gericht, dass der Beschuldigte auf eine unentgeltliche Verteidigung oder auf eine Verteidigung zu einer ermäßigten Gebühr Anspruch hat. Einen entsprechenden Antrag stellt der Beschuldigte beim Gericht, wobei dieser im Vorverfahren durch den Staats-anwalt einzureichen ist.

Autoren:
Mgr. Hedvika Hartmanová
JUDr. Vojtěch Steininger, LL.M.
Dipl.-Jur. Jan Sommerfeld, MLE

Rechtsanwälte bei
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