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Strafrecht in der Tschechischen Republik

Strafprozessrecht (Strafverfahren)

Strafbefehl

Der Strafbefehl ist eine vereinfachte Form einer Gerichtsentscheidung, die zu einer Verurtei-lung führt. Der Erlass eines Strafbefehls ist typisch für Verfahren vor dem Einzelrichter, wo-durch die Strafverfolgung bei weniger schwerwiegenden Straftaten beschleunigt und verein-facht werden soll. Der Einzelrichter kann ohne Erörterung der Sache in der Hauptverhandlung eine Strafbefehl nur erlassen, wenn der Tatbestand mit den erlangten Beweisen zuverlässig nachgewiesen werden kann, und zwar auch in einem vereinfachten Verfahren, das nach einem summarischem Vorverfahren erfolgt. Der Strafbefehlt steht einer Verurteilung gleich, sodass gegen den Strafbefehl binnen 8 Tagen nach dessen Zustellung Einspruch eingelegt werden kann, der die Natur eines Rechtsbehelfs hat. Mit der Einlegung des Einspruchs wird der Straf-befehl aufgehoben. Anschließend wird vom zuständigen Gericht die Hauptverhandlung ange-ordnet, in deren Rahmen auch ein Urteil ergehen kann, in dem im Vergleich zum ursprüngli-chen Strafbefehl dem Angeklagten eine strengere Strafe auferlegt wird.

Autoren:
Mgr. Hedvika Hartmanová
JUDr. Vojtěch Steininger, LL.M.
Dipl.-Jur. Jan Sommerfeld, MLE

Rechtsanwälte bei
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